Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.srh-shared-services.de veröffentliche Webseite der SRH Shared Services GmbH.
Die SRH Shared Services GmbH ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SRH Shared Services GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich des Rechnungswesens inkl. Steuern, Personaladministration, Entgeltabrechnung, Reisekosten und Zeitwirtschaft für Konzerngesellschaften an. Im Rechnungswesen stellen wir die zuverlässige und reibungslose Abwicklung aller Geschäftsvorfälle in den Bereichen Finanz-, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen-, handelsrechtlichen- und steuerrechtlichen Vorgaben sicher. In der Entgeltabrechnung reichen die Leistungen von der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, dem Meldewesen bei Ämtern und anderen Stellen bis hin zu der Überweisung der Gehälter. Auch übernehmen wir für unser Kunden bei Bedarf die Abwicklung der Reisekostenabrechnungen und unterstützen bei Betriebsprüfungen. Ferner übernehmen wir Tätigkeiten in der Personaladministration wie Arbeitsvertrags- oder Zeugniserstellung.
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Shared Services GmbH hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.
Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:
- Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
- Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
- Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
- Erkennbarkeit der Hyperlinks
- Bedienbarkeit auch ohne Tatstatur
Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
SRH Shared Services GmbH
Kurfürsten-Anlage 52
69115 Heidelberg
Telefon: +49 (0) 6221 4160 400
E-Mail: info.ser(at)srh.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.